Ausschreibung Kreismeisterschaften 2022
des Kreisschützenverbandes Schleswig-Flensburg
©2021 Kreisschützenverband Sl-Fl Brigitte Mund Kreissportleiterin
1.0 Allgemeine Verbindlichkeit
Die Ausschreibung des DSB und des NDSB zu ihren Meisterschaften gelten entsprechend
für die Kreismeisterschaften des KSchV Sl-Fl. Hier nicht besonders aufgeführte Punkte
zur Durchführung der Kreismeisterschaften regeln sich nach der aktuellen Sportordnung
(SpO) des Deutschen Schützenbundes (DSB).
1.1 Teilnahmeberechtigung
Die zum Zeitpunkt der austragenden Disziplinen geltenden Coronaregeln sind einzuhalten.
Nähere Informationen in der Anlage**, die den Bestimmungen entsprechend aktualisiert wird.
2.0 Termine
Siehe Terminplan 2022
2.1 Altersklassen
Siehe Klasseneinteilung Sportjahr 2022
2.2 Wettbewerbe
Die Ausschreibung des KSchV Sl-Fl gilt.
Die Vorbereitungszeit für die Freihandschützen ist immer der Beginn der gemeinsamen Probezeit.
Die Vorbereitungszeit der Auflageschützen ist immer der Beginn des Standeinrichtens.
Für alle Disziplinen gilt, das Betreten des Schießstandes erfolgt erst nach Aufforderung durch den Schießleiter.
2.3 Finalschießen / Stechen / Wertung
Kein Finalschießen. Kein Stechen. Wertung bei Ringgleichheit gemäß DSB SpO
2.4 Startgeld
Startgelder sind nach Erhalt der Rechnungen für die einzelnen Meldeteile umgehend zu
überweisen. Nicht angetretene Starts müssen bezahlt werden.
2.5 Limitbeschränkungen
Keine Limits, es sei denn die Standkapazität reicht nicht aus.
3.0 Startberechtigung
Die Startberechtigung erfolgt nach SpO 0.7.4 ff.
Vom NDSB genehmigte Klassenwechsel müssen bereits auf der VM-Meldung vermerkt
werden. Klassenwechsel sind durch den Wettkampfpass am Wettkampftag zu bestätigen.
Durch Schützen verursachte Fehlzuordnungen führen zur Ungültigkeit des Wettkampfergebnisses.
Genehmigte Hilfsmittel müssen nachgewiesen werden.
4.0 Wettkampfpass
Der gültige Wettkampfpass (Mitgliedsausweis) ist zwingend vorzuzeigen, auf Verlangen
auch der amtliche Lichtbildausweis.
Die Vorderladerschützen müssen eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz im Original
vorlegen. Bei Nichtvorlage der Dokumente bis 30 Minuten vor dem Start entfällt die
Startberechtigung.
Werden einzelne Disziplinen in Kooperation der KM in einem anderen Kreisverband durchgeführt, gelten die Regeln des ausrichtenden Kreisverbandes.
4.1 Vorschießen
Mitarbeiter der KM und Schützen, die an übergeordneten Wettbewerben (z.B. vom DSB anberaumte Termine) teilnehmen, sowie Schützen, die nachweislich am Wettkampftag beruflich verhindert sind, können vorschießen. Das Ergebnis wird in die Rangliste aufgenommen. Der anberaumte Termin durch die Kreissportleitung ist bindend.
Die Ergebnisse werden in die Rangliste aufgenommen.
Ein Vorschießen anderer Schützen ist nur gem. SpO 0.9.4 gestattet. Die Ergebnisse werden
nicht in die Rangliste aufgenommen. Ein Vorschießen muss mit der VM-Meldung beantragt
werden (siehe Antragsformular). Nach Meldeschluss wird kein Vorschießen mehr gestattet.
Ist der vorschießende Schütze Mannschaftsschütze, kann er nicht ausgewechselt werden. Die Mannschaft kann nur z.Q. gewertet werden.
Das Erbringen einer Qualifikationsringzahl für die Teilnahme an der Landesmeisterschaft ist
rechtzeitig beim Norddeutschen Schützenbund zu beantragen (vgl. Homepage des
Norddeutschen Schützenbundes – www.ndsb-sh.de).
Siehe Anhang der Ausschreibung **.
4.2 Waffen– und Ausrüstungskontrolle
Eine Waffen- und Ausrüstungskontrolle wird nur sporadisch durchgeführt. Handelt ein Schütze regelwidrig erfolgt die Disqualifikation für alle weiteren Disziplinen.
Druckluftwaffen: Alle Druckluftwaffen müssen mit einer durchgehenden Sicherheitsschnur
(Signalfarben, auf beiden Seiten rausragend) versehen sein. Bei Druckluftwaffen (z. B.
Seitenspannern, bei denen bauartbedingt eine Schnur nicht verwendet werden kann, muss eine zugelassene Mündungsabdeckung (erhältlich bei Fa. Holme siehe Anhang)
verwendet werden. (In Anlehnung an die Sicherheitsregel des NDSB).
Diese Mündungsabdeckung ist nur für Seitenspanner genehmigt!
Feuerwaffen: Alle Feuerwaffen müssen mit einer Sicherheitskennzeichnung versehen sein.
Munitionsattrappen bzw. Teile von echter Munition sind nicht erlaubt.
4.3 Bedienung der Monitore bei elektronischen Anlagen
Gemäß SPO oder nach Vorgaben des Ausrichters.
5.0 Organisations- und Startpläne
Diese werden rechtzeitig herausgegeben und sind auf der Internetseite des KSchV Sl-Fl
www.kschv-slfl.de einsehbar.
5.1 Ummeldungen
Gemäß SpO 0.9.5 bis 30 Minuten vor dem Start des ersten Mannschaftsschützen.
Es wird keine Gebühr erhoben.
5.2 Sicherheitsbestimmungen
Das Sportgerät ist vor, während oder nach dem Wettkampf nur mit vorgeschriebenem
Sicherheitsmedium z.B. durchgehende Schnur abzulegen. Bei Sicherung von
Druckluftwaffen mit einem Mündungsschoner ist das Sportgerät nur mit geöffnetem
Verschluss abzulegen. Zuwiderhandlungen können mit sofortiger Disqualifikation geahndet
werden. Eine Druckluft-/Gasdruckwaffe gilt als geladen, sobald sich ein Diabolo im Lauf bzw.
in der Lademulde befindet.
VL und Zentralfeuer: SPO 0.2 Seite 3 beachten.
5.3 Abmeldung/Anmeldung Landesmeisterschaft
Die Teilnahme/Nichtteilnahme ist auf der Startbenachrichtigung des Kreises zu vermerken
ggf. nach dem Wettkampf.
6.0 Einspruchs- und Berufungsgebühr
Die Gebühren betragen jeweils 10,00 €
Bei Ablehnung des Einspruchs oder der Berufung verfällt die Gebühr.
7.0 Siegerehrungen
Die Siegerehrung aller Disziplinen (außer Schüler/ Jugend) erfolgt auf der Kreismeisterehrung.
Datum und Ort werden rechtzeitig bekanntgegeben.
8.0 Datenschutz
Einverständniserklärung zur Veröffentlichung
Mit der Meldung zur Kreismeisterschaft des KSchV SL-FL erklärt sich der Teilnehmer und
die sorgeberechtigten der jugendlichen Teilnehmer aus organisatorischen Gründen mit der
Verarbeitung der wettkampfrelevanten personenbezogenen Daten, unter der Angabe von
Name, Vereinsname, Verbandszugehörigkeit, Alter, Klasse, Wettkampfbezeichnung,
Startnummer, Startzeiten und erzielten Ergebnissen, sowie deren Weitermeldung an den
Norddeutschen Schützenbund, einverstanden. Sie willigen ebenfalls in die Veröffentlichung
der Start- und Ergebnislisten, sowie der Erstellung und Veröffentlichung von Fotos in
Aushängen, im Internet, in Sozialen Medien und in weiteren Publikationen des KSchV SL-FL
ein. Aufgrund des berechtigten Interesses des Ausrichters an diesen Ergebnislisten sowie
Fotos vom Wettbewerb und / oder Siegertreppchen für die Dokumentation bzw. Bewerbung
des Sports in der Öffentlichkeit, besteht auch im Nachhinein kein Anspruch der Teilnehmer
zur Löschung ihrer persönlichen Daten aus diesen Ergebnislisten bzw. von Fotos, die im
Zusammenhang mit dem Wettkampf gefertigt und veröffentlicht wurden.
9.0 Schlussbestimmung
Änderungen und Ergänzungen dieser Ausschreibung bleiben dem Veranstalter
(KSchV Sl-Fl) vorbehalten.
Brigitte Mund Volker Lassen
(Kreissportleiterin) (stellv. Kreissportleiter)
**Anlagen werden nachgereicht