Auszug aus der Email des Landessportleiters:

nach Rücksprache mit dem Bundessportleiter wurde klargestellt, dass die bisherher genannten 25mm

bei der Schaftkappe nicht mehr Bestandteil der Sportordnung ist.

Für die Schaftkappe bei der Auflage gilt ausschließlich das Maß von 70 mm in der Sehnenlänge.

Bitte informiert eure Sportleiter entsprechend über diese Änderung.

Korrektur: Es muss heißen:...von mindestens 70 mm
Zur Klärung schaut euch bitte in der SPO den Teil 1.5.4 auf Seite 124 an. Der Bereich H bezeichnet die Sehnenlänge.