Ausschreibung Kreismeisterschaften 2022

des Kreisschützenverbandes Schleswig-Flensburg

©2021 Kreisschützenverband Sl-Fl Brigitte Mund Kreissportleiterin

 

1.0 Allgemeine Verbindlichkeit

Die Ausschreibung des DSB und des NDSB zu ihren Meisterschaften gelten entsprechend

für die Kreismeisterschaften des KSchV Sl-Fl. Hier nicht besonders aufgeführte Punkte

zur Durchführung der Kreismeisterschaften regeln sich nach der aktuellen Sportordnung

(SpO) des Deutschen Schützenbundes (DSB).

1.1 Teilnahmeberechtigung
Die zum Zeitpunkt der austragenden Disziplinen geltenden Coronaregeln sind einzuhalten.
Nähere Informationen in der Anlage**, die den Bestimmungen entsprechend aktualisiert wird.

2.0 Termine

Siehe Terminplan 2022

2.1 Altersklassen

Siehe Klasseneinteilung Sportjahr 2022

2.2 Wettbewerbe

Die Ausschreibung des KSchV Sl-Fl gilt.
Die Vorbereitungszeit für die Freihandschützen ist immer der Beginn der gemeinsamen Probezeit.
Die Vorbereitungszeit der Auflageschützen ist immer der Beginn des Standeinrichtens.
Für alle Disziplinen gilt, das Betreten des Schießstandes erfolgt erst nach Aufforderung durch den Schießleiter.

2.3 Finalschießen / Stechen / Wertung

Kein Finalschießen. Kein Stechen. Wertung bei Ringgleichheit gemäß DSB SpO

2.4 Startgeld

Startgelder sind nach Erhalt der Rechnungen für die einzelnen Meldeteile umgehend zu

überweisen. Nicht angetretene Starts müssen bezahlt werden.

2.5 Limitbeschränkungen

Keine Limits, es sei denn die Standkapazität reicht nicht aus.

3.0 Startberechtigung

Die Startberechtigung erfolgt nach SpO 0.7.4 ff.

Vom NDSB genehmigte Klassenwechsel müssen bereits auf der VM-Meldung vermerkt

werden. Klassenwechsel sind durch den Wettkampfpass am Wettkampftag zu bestätigen.

Durch Schützen verursachte Fehlzuordnungen führen zur Ungültigkeit des Wettkampfergebnisses.
Genehmigte Hilfsmittel müssen nachgewiesen werden.

4.0 Wettkampfpass

Der gültige Wettkampfpass (Mitgliedsausweis) ist zwingend vorzuzeigen, auf Verlangen

auch der amtliche Lichtbildausweis.

Die Vorderladerschützen müssen eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz im Original

vorlegen. Bei Nichtvorlage der Dokumente bis 30 Minuten vor dem Start entfällt die

Startberechtigung.
Werden einzelne Disziplinen in Kooperation der KM in einem anderen Kreisverband durchgeführt, gelten die Regeln des ausrichtenden Kreisverbandes.

 

4.1 Vorschießen

Mitarbeiter der KM und Schützen, die an übergeordneten Wettbewerben (z.B. vom DSB anberaumte Termine) teilnehmen, sowie Schützen, die nachweislich am Wettkampftag beruflich verhindert sind, können vorschießen. Das Ergebnis wird in die Rangliste aufgenommen. Der anberaumte Termin durch die Kreissportleitung ist bindend.

Die Ergebnisse werden in die Rangliste aufgenommen.

Ein Vorschießen anderer Schützen ist nur gem. SpO 0.9.4 gestattet. Die Ergebnisse werden

nicht in die Rangliste aufgenommen. Ein Vorschießen muss mit der VM-Meldung beantragt

werden (siehe Antragsformular). Nach Meldeschluss wird kein Vorschießen mehr gestattet.

Ist der vorschießende Schütze Mannschaftsschütze, kann er nicht ausgewechselt werden. Die Mannschaft kann nur z.Q. gewertet werden.

Das Erbringen einer Qualifikationsringzahl für die Teilnahme an der Landesmeisterschaft ist

rechtzeitig beim Norddeutschen Schützenbund zu beantragen (vgl. Homepage des

Norddeutschen Schützenbundes – www.ndsb-sh.de).

Siehe Anhang der Ausschreibung **.

4.2 Waffenund Ausrüstungskontrolle

Eine Waffen- und Ausrüstungskontrolle wird nur sporadisch durchgeführt. Handelt ein Schütze regelwidrig erfolgt die Disqualifikation für alle weiteren Disziplinen.

Druckluftwaffen: Alle Druckluftwaffen müssen mit einer durchgehenden Sicherheitsschnur

(Signalfarben, auf beiden Seiten rausragend) versehen sein. Bei Druckluftwaffen (z. B.

Seitenspannern, bei denen bauartbedingt eine Schnur nicht verwendet werden kann, muss eine zugelassene Mündungsabdeckung (erhältlich bei Fa. Holme siehe Anhang)

verwendet werden. (In Anlehnung an die Sicherheitsregel des NDSB).
Diese Mündungsabdeckung ist nur für Seitenspanner genehmigt!

Feuerwaffen: Alle Feuerwaffen müssen mit einer Sicherheitskennzeichnung versehen sein.

Munitionsattrappen bzw. Teile von echter Munition sind nicht erlaubt.

4.3 Bedienung der Monitore bei elektronischen Anlagen

Gemäß SPO oder nach Vorgaben des Ausrichters.

5.0 Organisations- und Startpläne

Diese werden rechtzeitig herausgegeben und sind auf der Internetseite des KSchV Sl-Fl

www.kschv-slfl.de einsehbar.

5.1 Ummeldungen

Gemäß SpO 0.9.5 bis 30 Minuten vor dem Start des ersten Mannschaftsschützen.

Es wird keine Gebühr erhoben.

5.2 Sicherheitsbestimmungen

Das Sportgerät ist vor, während oder nach dem Wettkampf nur mit vorgeschriebenem

Sicherheitsmedium z.B. durchgehende Schnur abzulegen. Bei Sicherung von

Druckluftwaffen mit einem Mündungsschoner ist das Sportgerät nur mit geöffnetem

Verschluss abzulegen. Zuwiderhandlungen können mit sofortiger Disqualifikation geahndet

werden. Eine Druckluft-/Gasdruckwaffe gilt als geladen, sobald sich ein Diabolo im Lauf bzw.

in der Lademulde befindet.

VL und Zentralfeuer: SPO 0.2 Seite 3 beachten.

5.3 Abmeldung/Anmeldung Landesmeisterschaft

Die Teilnahme/Nichtteilnahme ist auf der Startbenachrichtigung des Kreises zu vermerken

ggf. nach dem Wettkampf.

6.0 Einspruchs- und Berufungsgebühr

Die Gebühren betragen jeweils 10,00 €

Bei Ablehnung des Einspruchs oder der Berufung verfällt die Gebühr.

7.0 Siegerehrungen

Die Siegerehrung aller Disziplinen (außer Schüler/ Jugend) erfolgt auf der Kreismeisterehrung.

Datum und Ort werden rechtzeitig bekanntgegeben.

8.0 Datenschutz

Einverständniserklärung zur Veröffentlichung

Mit der Meldung zur Kreismeisterschaft des KSchV SL-FL erklärt sich der Teilnehmer und

die sorgeberechtigten der jugendlichen Teilnehmer aus organisatorischen Gründen mit der

Verarbeitung der wettkampfrelevanten personenbezogenen Daten, unter der Angabe von

Name, Vereinsname, Verbandszugehörigkeit, Alter, Klasse, Wettkampfbezeichnung,

Startnummer, Startzeiten und erzielten Ergebnissen, sowie deren Weitermeldung an den

Norddeutschen Schützenbund, einverstanden. Sie willigen ebenfalls in die Veröffentlichung

der Start- und Ergebnislisten, sowie der Erstellung und Veröffentlichung von Fotos in

Aushängen, im Internet, in Sozialen Medien und in weiteren Publikationen des KSchV SL-FL

ein. Aufgrund des berechtigten Interesses des Ausrichters an diesen Ergebnislisten sowie

Fotos vom Wettbewerb und / oder Siegertreppchen für die Dokumentation bzw. Bewerbung

des Sports in der Öffentlichkeit, besteht auch im Nachhinein kein Anspruch der Teilnehmer

zur Löschung ihrer persönlichen Daten aus diesen Ergebnislisten bzw. von Fotos, die im

Zusammenhang mit dem Wettkampf gefertigt und veröffentlicht wurden.

9.0 Schlussbestimmung

Änderungen und Ergänzungen dieser Ausschreibung bleiben dem Veranstalter

(KSchV Sl-Fl) vorbehalten.

Brigitte Mund                                                                                   Volker Lassen

(Kreissportleiterin)                                                                          (stellv. Kreissportleiter)

**Anlagen werden nachgereicht