Waffenrecht | |
von Andreas Jagusch
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Änderungen im WaffenrechtDas seit dem 1. April 2003 neu geltende Waffenrecht wurde in einigen Bereichen überarbeitet, die Änderungen sind seit dem 1.4.2008 in Kraft. Ich hoffe, das hat sich inzwischen herumgesprochen und ist nun auch beim letzten Vereinsvorstand und Schützen angekommen. Jeder von uns, egal ob Schütze oder Funktionär, sollte, sofern man Umgang mit Waffen hat (ich schreibe bewusst nicht Schusswaffen), über die Regelungen bescheid wissen. Es gilt nämlich auch hierbei: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Jeder tut also gut daran, sich selbst ständig über die Neuregelungen zu informieren, bevor etwas passiert und es dann heißt "das hätten Sie aber wissen müssen".
Für diejenigen, die bislang ihre Waffen mach den "alten" Regelungen in einem A- oder B-Schrank lagerten, gelten die alten Bestimmungen weiterhin. Sie haben also insofern Bestandsschutz. Wichtig: Dieser Bestandsschutz geht nicht auf Erben über!
Einen erschöpfenden Überblick über das neue WaffG kann ich an dieser Stelle nicht geben. Zu umfangreich ist das Regelwerk, das durch zusätzliche Verordnungen weiter ergänzt wird. Und zu mancher neuer Regelung fehlen immer noch Hinweise dazu, wie diese denn nun auszulegen ist oder wie das in der Praxis umzusetzen sein wird. So gebe ich hier nur einen kurzen Abriß zu den uns Sportschützen betreffenden Neuregelungen, z.B. über: Eines sei
an dieser Stelle aber noch erwähnt: Für den interssierten Hobby-Juristen nachfolgend etwas Bettlektüre zum Download:
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