Waffenrecht
von Andreas Jagusch

Änderungen im Waffenrecht

Das seit dem 1. April 2003 neu geltende Waffenrecht wurde in einigen Bereichen überarbeitet, die Änderungen sind seit dem 1.4.2008 in Kraft. Ich hoffe, das hat sich inzwischen herumgesprochen und ist nun auch beim letzten Vereinsvorstand und Schützen angekommen.

Jeder von uns, egal ob Schütze oder Funktionär, sollte, sofern man Umgang mit Waffen hat (ich schreibe bewusst nicht Schusswaffen), über die Regelungen bescheid wissen. Es gilt nämlich auch hierbei: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Jeder tut also gut daran, sich selbst ständig über die Neuregelungen zu informieren, bevor etwas passiert und es dann heißt "das hätten Sie aber wissen müssen".


06.07.2017 - erneute Änderung des Waffenrechts beschlossen:
Die wesentlichste Änderung war die Änderung der Bestimmungen zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition.
Zwar finden sich immer noch im § 36 WaffG die Regelungen zur Aufbewahrung (Grundsätzliches), die Detail-Regelungen hingegen findet man jetzt im § 13 AWaffV. Danach gilt für alle jene, die nach dem 5.7.2017 erstmalig eine Waffe erwerben, dass für die Aufbewahrung nunmehr ein zertifiziertes Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder 1 erforderlich ist. Die Anzahl der darin zu lagernden Kurzwaffen ist abhängig vom Gewicht des jeweiligen Sicherheitsbehältnis. Die bisher geforderte Lagerung von Munition in einem separaten Innenfach entfällt bei diesen Behältnissen.

Für diejenigen, die bislang ihre Waffen mach den "alten" Regelungen in einem A- oder B-Schrank lagerten, gelten die alten Bestimmungen weiterhin. Sie haben also insofern Bestandsschutz. Wichtig: Dieser Bestandsschutz geht nicht auf Erben über!


Weitere Einzelheiten hierzu auf der Homepage des Deutschen Schützenbundes:
"Wichtigstes zum Waffenrecht"

 

Einen erschöpfenden Überblick über das neue WaffG kann ich an dieser Stelle nicht geben. Zu umfangreich ist das Regelwerk, das durch zusätzliche Verordnungen weiter ergänzt wird. Und zu mancher neuer Regelung fehlen immer noch Hinweise dazu, wie diese denn nun auszulegen ist oder wie das in der Praxis umzusetzen sein wird.

So gebe ich hier nur einen kurzen Abriß zu den uns Sportschützen betreffenden Neuregelungen, z.B. über:

Eines sei an dieser Stelle aber noch erwähnt:
Diese Seiten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Verbindlichkeit. "Nobody is perfect", und so kann auch ich mich mal irren oder die eine oder andere Textpassage falsch interpretieren. Sollten also einem Leser Unrichtigkeiten auffallen, bitte ich um Nachricht, damit der Fehler (in meiner Darstellung - nicht im Gesetz) behoben wird.

Für den interssierten Hobby-Juristen nachfolgend etwas Bettlektüre zum Download:

Download "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für das Schießen von Minderjährigen

Der Gesetzestext des Waffengesetzes (WaffG) - Stand 2017

Die allgemeine Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) - Stand 2017

Die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) - Stand 2012




© KSchV SL-FL (Stand: 10/2017)